"Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungswesen aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten..."
Zitat aus §3 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg
Die Freiwillige Feuerwehr Sternenfels ist somit gemäss FwG kein Verein, sondern eine Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Näheres ist in den folgenden Satzungen geregelt und nachzulesen.